Dr. med. Mechthild Hering

Aktuelles

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Die neue ePA (elektronische Patientenakte) kommt

 

ÜBERBLICK über die neue ePA (2025)

  • Die elektronische Patientenakte ist eine versichertengeführte Akte
  • In der ePA werden Daten wie Arztbriefe, Befunde, Labordaten oder die Medikation gespeichert
  • Praxen haben grundsätzlich auf alle Dokumente in der ePA Zugriff – mit dem Stecken der elektronischen Gesundheitskarte standardmäßig für 90 Tage
  • Versicherte können mithilfe einer ePA-App ihrer Krankenkasse beispielsweise den Zeitraum des Zugriffs verkürzen oder verlängern, Dokumente verbergen und löschen oder festlegen, dass eine bestimmte Praxis die Inhalte der ePA nicht sehen darf
  • Widersprüche legen Versicherte bei ihrer Krankenkasse ein, in der Regel per ePA-App oder bei einer Ombudsstelle
  • Versicherte haben auch das Recht, im direkten Kontakt mit dem Arzt oder Psychotherapeuten der Übermittlung einzelner Dokumente in die ePA zu widersprechen
  • Praxen nutzen die ePA über ihr Praxisverwaltungssystem
  • Ärzte und Psychotherapeuten entscheiden fallspezifisch, ob sie in die ePA Einblick nehmen; die ePA ergänzt die Anamnese und Diagnostik
  • Praxen sind verpflichtet, die ePA mit bestimmten Daten zur aktuellen Behandlung zu befüllen, sofern die Daten elektronisch vorliegen und die Versicherten nicht widersprochen haben. Praxen informieren ihre Patientinnen und Patienten, welche Daten sie einstellen (müssen)
  • Das Hinzufügen von Informationen, die in Papierform vorliegen (zum Beispiel alte Arztbriefe und Befunde), ist nicht Aufgabe der Praxen
  • Versicherte haben mit der neuen ePA ab 2025 einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass ihre Krankenkasse für sie solche Dokumente digitalisiert, wenn sie es wünschen. Möglich ist dies zweimal innerhalb von 24 Monaten für jeweils bis zu zehn Dokumente
  • Bei hochsensiblen Daten gelten besondere Informations- und Dokumentationspflichten

E-Rezept

Das E-Rezept ist seit 1.1.2024 verpflichtend. Das E-Rezept hat das rosa Papierrezept in der gesetzlichen Krankenversicherung abgelöst.

Wie funktioniert das ERezept?

Das elektronische Rezept (ERezept) wird von Frau Dr. Hering digital erstellt, signiert und auf einem zentralen System (ERezept-Fachdienst) gespeichert.

Als Patient bekommen Sie dann im Normalfall das bisherige (Papier-)Rezept nicht mehr ausgehändigt.

Patientinnen und Patienten können das E-Rezept in jeder Apotheke einlösen.

Wie wird das E-Rezept eingelöst?

Das E-Rezept kann in jeder Apotheke auf 3 verschiedene Arten eingelöst werden:

  • im Normalfall durch einfaches Vorlegen der Gesundheitskarte (eGK, Versichertenkarte) in der Apotheke
    oder
  • über eine e-Rezept-App der Krankenkassen (soweit vorhanden) oder der Gematik
    oder
  • in Ausnahmefällen auch durch Vorlage eines Papierausdrucks (Schlüsselscode).

Rezeptweiterleitung an Apotheken

Das Weiterleiten von Rezepten direkt an eine Apotheke ist den Arztpraxen ausdrücklich untersagt.

Entwicklung:

Einzelne Krankenkassen haben zwischenzeitlich die Ermächtigung, mit eigenen Apps ebenfalls auf die eRezepte zugreifen zu dürfen. Es ist zu erwarten, dass die meisten Krankenkassen das in ihren eigenen Apps anbieten werden und sich dann weitere Möglichenkeiten ergeben.

Telefonische Erreichbarkeit - digitaler Telefonassistent

Wir bitten um Verständnis, dass die Versorgung der anwesenden Patienten Vorrang vor telefonischen Anfragen hat.

Damit Sie dennoch ihr Anliegen äußern können, hilft uns neuerdings ein „digitaler Telefonassistent“ – derzeit im Testbetrieb. Er nimmt Ihr Anliegen entgegen, wenn das Praxisteam während der Praxiszeiten gerade nicht telefonisch verfügbar ist. Dadurch sollten Wartezeiten am Telefon nicht mehr oft vorkommen.

Und so einfach funktioniert es:

1. Praxisnummer anrufen: 07262 8133

Der Telefonassistent nimmt Ihren Anruf an, wenn unser Praxisteam gerade am Telefon oder in der Praxis mit Patient/innen beschäftigt ist. So müssen Sie nicht unnötig lange warten oder mehrmals probieren, uns zu erreichen.

2. Stichwort nennen, worum es geht: z.B. „Termin“ oder „Rezept“ oder „Nachricht“

Nennen Sie zu Beginn des Gesprächs nur ganz kurz den Grund Ihres Anrufes: Terminanfrage oder Ausstellung eines Rezeptes oder sonstige Nachrichten (z.B. Terminabsage oder -änderung, Befundabfrage, etc.). Weiere Angaben, bzw. entsprechende Details werden im weiteren Fortgang dann automatisch  abgefragt

3. Abgefragte Details angeben

Je nachdem welchen Wunsch Sie am Anfang geäußert haben (z.B. Rezept, Termin, Nachricht usw.) werden weitere Details aufgenommen. Bitte sprechen Sie langsam und deutlich, wenn von der Assistenz nach Details zu Ihrem Anliegen sowie Ihren Daten (z.B. Name, Geburtstag, Telefonnummer) gefragt wird. So können die Daten korrekt notiert werden und wir uns per Rückruf oder SMS bei Ihnen entsprechend melden.

Achtung, Wichtig:
Ohne Nennung von Anliegen, Name und Telefonnummer ist für uns leider keine Rückmeldung möglich!!!

Corona-Impfungen in der Praxis
Erstimpfungen und Auffrischimpfungen (Booster)

Derzeit keine Besonderheiten

Kontakt

Telefon: 07262 81 33
Fax: 07262 20 58 33

Mail: info@dr-hering-eppingen.de

Anfahrt

Praxis Dr. Hering

Bahnhofstraße 14, 75031 Eppingen
Bürgerbus Eppingen: Haltestellen Marktplatz oder Bürgerhaus